HINWEISE

HINWEISE


  • Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor dem gebuchten Termin. Das Training wird pünktlich begonnen und abgeschlossen.
  • Die kurze Einweisung und Ihre individuelle Vorbereitung sind in Ihrer gebuchten Zeit inkludiert.
  • Langwaffen sind bis zu einer Mündungsenergie von 7000 Joule, Kurzwaffen bis 2000 Joule  zugelassen. Zum Schießen sind Repetierer, Halbautomaten und Kipplaufwaffen zugelassen.
  • Unser Schießkino ist zum Einschießen von Schusswaffen auf 100 m nur bedingt geeignet.
  • Das Tragen eines Gehörschutzes im Schießkino ist Pflicht.
  • Wir erwarten, dass Personen, die ihre Schalldämpfer im Aimcenter verwenden wollen, die jeweiligen Belastungsgrenzen ihrer Schalldämpfer berücksichtigen.
  • Dem WaffG unterliegende, zugelassene Munition kann mitgebracht und in eigenen Feuerwaffen verwendet werden.
  • Die Verwendung mitgebrachter Munition in unseren Leihwaffen ist nicht gestattet.
  • Der Simulator kann entweder mit der Marksman Waffenattrappe, oder mit der eigenen Waffe genutzt werden.
  • Großkaliber schießen dürfen Personen, die 18 Jahre alt sind und einen aktuell gültigen Versicherungsnachweis haben.  Dies kann ein gültiger Jagdschein, ein gültiger Schützenausweis, ein Waffenschein oder ein Nachweis darüber sein, dass sich die Person in der jagdlichen Ausbildung befindet (Originaldokumente!). Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen. Kann eine volljährige Person keinen Versicherungsschutz nachweisen, kann im AIMCENTER eine Tagesversicherung abgeschlossen werden. Minderjährige Personen, die sich nicht in der jagdlichen Ausbildung befinden, bzw. dies nicht nachweisen können, dürfen NICHT im AIMCENTER mit großkalibrigen Feuerwaffen (> 4,5 mm) schießen (§ 27 WaffG).
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