AGB

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Aimcenter Irschenberg GmbH – im Folgenden „ACI“ genannt- mit ihrem Vertragspartner – im folgenden „Kunde“ genannt.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des Schießkinos und des VideoSimulator für das Training mit Lang- und Kurzwaffen in den Räumlichkeiten der ACI.

3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag kommt zustande mit der Anlage eines Termins durch einen Mitarbeiter der ACI und endet nach der vereinbarten Nutzung.

4. Preise, Buchungen und Zahlungsbedingungen
Das Nutzungsentgelt bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen. Buchungsstornierungen im Zeitraum von weniger als 72 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung werden mit 50 % des Mietpreises berechnet. Bei Stornierungen am Tag des gebuchten Termins, oder unstornierten Terminen werden 100 % des Mietentgelts fällig. Die ACI ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Ende der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht der ACI ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz zu. Das vom Kunden gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich und wird
berechnet. Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden, wenn ein direkter Nachfolgetermin ansteht. Die Buchungszeit beinhaltet eine kurze Einweisung in das gültige Regelwerk und eine eventuelle Einführung in ausgeliehene Feuerwaffen durch die verantwortliche Schießstandaufsicht.

5. Meldepflicht / Haftung und Haftungsbeschränkung
Nutzer der Schießbahnen haben eine Nutzungsvereinbarung vor der ersten Nutzung auszufüllen. Der Kunde akzeptiert damit die AGB und die Mietvereinbarung der ACI. Mit dem Schießen darf erst nach Anweisung der zugeteilten Aufsichtsperson begonnen werden. Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die ACI übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden der ACI oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt die ACI von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter „Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen. Die ACI übernimmt keine Haftung für Feuerwaffen inklusive der Ziel-Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch einen ACI -Mitarbeiter verursacht wurden. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich die ACI vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine gemeinsame Schadenskontrolle wird vor dem Schießen durchgeführt, um eine Zurechnung von vorherigen Schäden an den aktuellen Kunden zu vermeiden. Für Schäden durch Fehlschüsse haftet der Verursacher. Treffer an Decke, Wand und Boden werden pauschal mit 150,- €/Treffer berechnet. Sollten Schäden an technischen Einrichtungen auftreten, insbesondere an der Elektronik, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

6. Verhaltenspflichten des Kunden
Den Anweisungen der ACI-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im ACI keinen Umgang mit Feuerwaffen haben. Bei Ankunft in den Räumlichkeiten der ACI sind Feuerwaffen an der vorgesehenen Stelle
aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Verschlüsse zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem ACI-Mitarbeiter unaufgefordert vorzuzeigen. Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation sind verboten. Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach den aktuellen waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt selbstständig für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Feuerwaffen. Leihwaffen der ACI sind von dieser Regelung ausgenommen. Offenes Feuer und Rauchen sind innerhalb der Räumlichkeiten der ACI verboten. Bild und Tonaufnahmen sind in den Schießbahnen nur nach vorheriger Genehmigung der aufsichtführenden
Person erlaubt. Alkohol- und/oder Drogen-Konsum vor und während der Nutzung der ACI Schießbahnen ist nicht zulässig, berauschte Personen werden vom sofort Schiessbetrieb ausgeschlossen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Irschenberg, den 17.05.2022



AGB Waffen- und Munitionshandel Aimcenter Irschenberg GmbH (ACI)

Umtausch
Umtausch nur innerhalb von 14 Kalendertagen gegen Vorlage der Originalrechnung.
Vom Umtausch ausgeschlossen sind Sonderangebote, reduzierte Ware und kundenspezifische Sonderanfertigungen sowie auf Kundenwunsch montierte Waffen.

Zahlungsbedingungen und Preise
Als Quittung ist die Rechnung nur gültig mit Unterschrift des Verkäufers. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar gegen Vorauskasse, per Überweisung im Voraus, oder per PayPal.

Bei Einigung auf Rechnung ist diese zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Danach werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Verkäufers.

Garantieleistungen
Für einzelne Produkte wird eine Herstellergarantie gewährt. Die Garantieleistungen sind dem Produkt beigelegten Garantieunterlagen des Herstellers zu entnehmen. Zur Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche muss die Originalrechnung vorgelegt werden.

Gewährleistung und Haftung
Sollte sich der Kaufgegenstand als mangelhaft erweisen, wird der Verkäufer nach Wahl des Käufers den Mangel entweder beseitigen (Nachbesserung) oder, sofern der Kaufgegenstand gegen einen nach Funktion und Wert vergleichbarem Ersatzgegenstand ausgetauscht werden kann, einen solchen Ersatzgegenstand liefern (Nachlieferung).
Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nicht, wenn ein Ersatzgegenstand nicht vorrätig ist und sich der Verkäufer einen solchen sich nicht bei einem Dritten beschaffen kann.
Ein Ersatzgegenstand ist auch dann nicht vorrätig, wenn der Verkäufer sich vor der Mitteilung des Mangels durch den Käufer verpflichtet hat, ihn an einen Dritten zu veräußern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Versand
Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Kosten und Risiko des Empfängers.

Anmeldepflicht für Waffen und wesentliche Teile von Waffen
Der Käufer hat den Kauf von Waffen und/oder wesentlichen Waffenteilen innerhalb von 2 Wochen seiner zuständigen Behörde zu melden (§ 10 WaffG in der aktuellen Fassung).

Transportieren von Schusswaffen
Der Transport von Schusswaffen und Munition hat grundsätzlich in getrennten Behältnissen zu erfolgen. Schusswaffen sind ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 12 WaffG in aktueller Fassung).

Führen von Feuerwaffen und SRS-Waffen
Zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie den großen Waffenschein und von erlaubnisfreien Schusswaffen benötigen Sie einen kleinen Waffenschein.

Das Führen von Schusswaffen oder Blankwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten (§ 42 WaffG in aktueller Fassung).

Aufbewahrung von Waffen und Munition
Waffen und Munition müssen gegen Abhandenkommen und unbefugten Zugriff Dritter gesichert werden. Für die Aufbewahrung sind bestimmte Sicherheitsstufen vorgeschrieben (§ 36 WaffG in aktueller Fassung).

Eintragung in die WBK durch den Händler
Beim Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises und Ihre Erwerbserlaubnis im Original. Eintragungspflicht des Händlers nach § 34 (2) WaffG. Beim Erwerb von Langwaffen mit einem gültigen Jahresjagdschein ist eine beglaubigte Kopie ausreichend.
 
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens.

Waffenhandelserlaubnis erteilt durch:
Landratsamt Miesbach



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