ONLINE SHOP

Multi-Adapter 56mm

00050
€180.00
lieferbar
1
Produktbeschreibung

Klemmhülse

Bei dieser Lösung wird ein Teil (die Klemmhülse) fest auf der Tageslichtoptik verschraubt.
Das Gegenstück, der Verbinder wird auf dem Vorsatzgerät fest verschraubt. Durch die Gestaltung der fünf Verriegelungswarzen wird eine absolut schussfeste und wiederholgenaue Verbindung beider Teile hergestellt. Damit erreichen Sie höchste Wiederholgenauigkeit in der Ausrichtung des Vorsatzgerätes zum Zielfernrohr. Die Handhabung ist dennoch einfach und auch mit Handschuhen bei Dunkelheit leicht zu bewerkstelligen. Mit dem DUO-Verbinder können Sie das Vorsatzgerät ohne jeglichen Umbau abwechselnd auf verschiedenen Zielfernrohrdurchmessern nutzen. Das ermöglicht ungeahnte Flexibilität.
Die Klemmhülsen sind für die Montage auf einer Tageslichtoptik mit folgenden Außendurchmessern bestimmt
  • 56 mm Außendurchmesser am Objektivgehäuse bestimmt. Viele „50er“ Gläser haben diesen Durchmesser.
  • 62 mm Außendurchmesser, viele „56er“ Gläser haben diesen Durchmesser.
  • 63,5 mm Außendurchmesser, manche "56er" Gläser haben ein stärkeres Rohr.
Die Klemmhülse wird über eine Länge von 45 mm über das Objektiv geschoben und mit den 4 Schrauben verschraubt. Sie verbleibt dauerhaft auf der Tageslichtoptik. Auf den Anlageflächen zum Objektiv ist eine Schutzfolie aufgezogen die eine Beschädigung des Objektivs verhindert und die Haftung erhöht. Dadurch wird die Klemmhülse und damit das Vorsatzgerät selbst bei starken Kalibern nicht vom Zielfernrohr abgezogen. Durch eine spezielle Innenkontur wird eine genaue Ausrichtung des Vorsatzgerätes erreicht. Die Verzahnung an der Stirnseite ist die Basis für eine absolut wiederholgenaue Ausrichtung eines Vorsatzgerätes.
Diese Klemmhülse ist aus einem Stück hochwertigen Aluminium gefertigt und ist durch die eloxierte Oberfläche vor Korrosion geschützt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland die Montage eines Vorsatzgerätes an einem Zielfernrohr nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt ist. Bitte hier die Rechtslage des jeweiligen Landes berücksichtigen.
Auf den Merkzettel

Share by: